Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (FEG)
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (FEG) bietet Ihnen die Chance, das gesamte Verfahren bis zur Einreise zu verkürzen. Voraussetzung ist, dass Sie als Arbeitgeber und Fachkraft aus einem sog. Drittstaat (Herkunftsland außerhalb der EU, EWR und der Schweiz) einen Arbeitsvertrag vereinbart haben und die Einreise schnellstmöglich erfolgen soll.
Seit April 2025 wird das FEG in Baden-Württemberg vornehmlich über die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) durchgeführt.
Für alle Fragen rund um das Thema Beschleunigtes Fachkräfteverfahren stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen dort zur Verfügung.
Die Kontaktdaten sowie umfangreiche Informationen der LZF finden Sie hier.
Für Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart, die Personen aus dem Ausland ausbilden oder beschäftigen möchten, erhalten Sie Informationen unter: IHK-Unternehmensservice Internationale Fachkräfte - IHK Region Stuttgart
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gibt unter Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation Informationen über im Ausland erworbene Qualifikationen.
Vertiefte Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren erhalten Sie auch auf der Internetseite der Bundesregierung.
