Umverteilung/Änderung Wohnsitzauflage
Ausländeramt
Sie sind in Besitz einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung oder einer humanitären Aufenthaltserlaubnis mit Wohnsitzauflage?
Sie sind grundsätzlich verpflichtet, in einer bestimmten Gemeinde oder an einer bestimmten Adresse zu wohnen. Wenn Sie umziehen möchten, müssen Sie einen sogenannten Umverteilungsantrag/Antrag auf Änderung der Wohnsitzauflage stellen.
Der Gesetzgeber sieht diese nur in seltenen Ausnahmefällen vor.
Möchten Sie umziehen, so füllen Sie bitte das Formular aus und legen dieses bei uns vor.
Wir weisen darauf hin, dass bei Umverteilungen die Ausländerbehörde des gewünschten Zuzugsortes um Einvernehmen gebeten werden muss
Das Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen ist je nach Behörde unterschiedlich. Das bedeutet, dass wir Ihnen keine Auskunft geben können, wann über Ihren Antrag entschieden werden kann.
